Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich


1.1 Achieve Advancement German Branch, c/o Darja Schwindt Duarte, Huttenstrasse 6, 10553 Berlin, („Achieve Advancement“) erbringt seine Leistungen im Bereich der Zurverfügungstellung von Software über das Internet („Software-as-a-Service“ oder „SaaS“) unter der Marke „BUNCH" ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten für die Inanspruchnahme der SaaS-Dienstleistung nach Maßgabe des zwischen Achieve Advancement und dem Kunden („Kunde“) geschlossenen jeweiligen Vertrages. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag, gehen die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages vor (Achieve Advancement und der Kunde zusammen die „Parteien“).


1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.


1.3 Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung von Achieve Advancement.



§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen


2.1 Die auf der Webseite dargestellten SaaS-Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.


2.2 Vielmehr erklärt der Kunde mit der Registrierung auf der Webseite sowie mittels des Buttons „buy now“ verbindlich, die bestellte SaaS-Dienstleistung kostenpflichtig in Anspruch nehmen zu wollen („Angebot“). Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Annahme des Angebotes durch Achieve Advancement. Die Annahme durch Achieve Advancement erfolgt mittels Bestätigung in Textform oder der tatsächlichen Bereitstellung der Software durch Achieve Advancement.



§ 3 Leistungsumfang


3.1 Gegenstand der von Achieve Advancement für den Kunden zur Verfügung gestellten Software sind die im Rahmen des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien im Einzelnen vereinbarten personaldiagnostischen Leistungen.


3.2 Achieve Advancement stellt dem Kunden zum Zwecke der personaldiagnostischen Leistungen das in dem jeweiligen Vertrag bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird auf den Servern eines von Achieve Advancement genutzten Rechenzentrums betrieben. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich.


3.3 Ein Anspruch auf Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur Anpassung an die besonderen Anforderungen des Kunden besteht nicht.


3.4 Achieve Advancement ist berechtigt, Software-Updates und Upgrades durchzuführen. Das mit der ursprünglich erworbenen Software erteilte Nutzungsrecht bleibt gültig. Eventuell notwendige Hardware-Anpassungen auf Seiten des Kunden für neu gelieferte Software-Upgrades bzw. -Updates sind kostenpflichtig vom Kunden selbst zu tragen. Will der Kunde eine kostenpflichtige notwendige Anpassung nicht vornehmen, so haben beide Parteien das Recht, den SaaS-Vertrag mit sofortiger Wirkung unter anteiliger Erstattung der nach der Vertragsdauer noch nicht verfallenen Vertragsgebühr zu kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.


3.5 Für Kunden-Support (Telefonisch, Email) außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung erhebt Achieve Advancement grundsätzlich keine Gebühren. Etwaige Gebühren im Rahmen eines sog. „Premium-Package“ sind auf der Webseite einsehbar.


3.6 Nicht Gegenstand der personaldiagnostischen Leistungen sind Beratungen in Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen und/oder die wirtschaftliche Analyse der Gründerunternehmen (Unternehmens-, Finanzanalysen, DueDiligence-Prüfungen etc.).



§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


4.1 12gapes erbringt die personaldiagnostischen Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden, seinen Beauftragten, Erfüllungsgehilfen oder zu bewertenden Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die Qualität und Aussagekraft der personaldiagnostischen Leistungen durch Achieve Advancement die durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen von zentraler Bedeutung sind. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt ausschließlich beim Kunden.



§ 5 Verfügbarkeit und Störungen


5.1 Achieve Advancement gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Achieve Advancement liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.


5.2 Im Übrigen wird eine Verfügbarkeit der Server durch Achieve Advancement nicht gewährleistet.


5.3 Achieve Advancement ist berechtigt, zu Wartungszwecken oder infolge anderer technischer Erfordernisse, die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen.


5.4 Bei Software-Totalausfällen verpflichtet sich Achieve Advancement, innerhalb von 4 Stunden während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag zwischen 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr) zu reagieren. Eine Behebung wird jedoch in dieser Zeit nicht garantiert. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Software-Totalausfall führen und während des laufenden Routinebetriebes auftreten, reagiert Achieve Advancement innerhalb kürzester Zeit, jedoch nicht später als 2 Werktage nach dem Eingang der Störmeldung. Erfolgt eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeit, so beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt sie innerhalb der Geschäftszeit, so läuft die innerhalb der Geschäftszeit noch nicht verbrauchte Rest-Zeit ab Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages weiter.



§ 6 Zahlungsbedingungen


6.1 Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


6.2 Achieve Advancement stellt die Vergütung zu Vertragsbeginn und gegebenenfalls zu Beginn jeder Verlängerungslaufzeit in Rechnung. Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Achieve Advancement anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.



§ 7 Nutzungsrecht, geistiges Eigentum


7.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der durch Achieve Advancement zur Verfügung gestellten Software.


7.2 Die Rechte an der Software dürfen durch den Kunden nicht vermietet, verliehen, verkauft, unterlizenziert, abgetreten oder übertragen werden. Das Kopieren der Software darf weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigt werden. Ausgenommen sind solche Übertragungen, die im Vertrag ausdrücklich erlaubt wurden oder zu denen Achieve Advancement seine schriftliche Zustimmung erklärt hat. 


7.3 Das Ändern, Anpassen, Übersetzen oder Erstellen von Bearbeitungen der Software ist nicht gestattet. Die Software darf weder zurückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden noch darf auf andere Weise versucht werden, den Quellcode der Software zu ermitteln. 


7.4 Die Software und sämtliche autorisierten Kopien dieser Software, die vom Kunden angefertigt werden, sind geistiges Eigentum von Achieve Advancement. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Achieve Advancement dar. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder diesen Bedingungen festgelegt, werden dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte an der Software gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt werden, sind Achieve Advancement vorbehalten.



§ 8 Gewährleistung


8.1 Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.


8.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.



§ 9 Haftung


9.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Achieve Advancement oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Achieve Advancement beruhen, haftet Achieve Advancement unbeschränkt.


9.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Achieve Advancement unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Lieferant nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach 8.3.


9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Achieve Advancement nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Ein-haltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.


9.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.


9.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Achieve Advancement.


9.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).



§ 10 Kundendaten und Datenschutz


10.1 Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Kunden verweist Achieve Advancement auf seine gesonderte Datenschutzerklärung.



§ 11 Sonstiges und Salvatorische Klausel


11.1 Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieses Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.


11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag bzw. diese Bedingungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages oder dieser Bedingungen von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit auf einem in diesem Vertrag oder diesen Bedingungen vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit beruht. In diesem Fall tritt ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des in diesem Vertrag oder diesen Bedingungen Vorgeschriebenen.


11.3 Dieser Vertrag und diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts.


11.4 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder diesen Bedingungen einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen ist das Landgericht Berlin ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig. Erfüllungsort ist ebenfalls – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

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